5. Einkaufsgemeinschaft: Zeichnungsfrist verlängert bis 30. September 2020

10.08.2020: Aufgrund der außergewöhnlichen Umstände durch die Corona-Pandemie wurde die Zeichnungsfrist für die 5. Einkaufsgemeinschaft auf den 30. September 2020 verlängert.
Die Schleswig-Holstein Wind-Verantwortlichen haben diese Verlängerung beschlossen um sowohl den Anlagen-Herstellern als auch den Windparkbetreibern eine Möglichkeit einzuräumen, angemessen auf die Umstände zu reagieren und unnötigen zeitlichen Druck aus den komplexen Verhandlungen zu nehmen.
- Geändert am .